۱۳۸۷ مهر ۱۳, شنبه

die Reise von Shirin Ebadi nach Malaysia wurde annulliert


Laut Rooz-online ist die Reise von Shirin Ebadi nach Malaysia durch Druck der iranischen Regierung auf malaysische Behörden annulliert worden. Shirin Ebadi wurde von der malaysischen Friedensinitiative für eine Reihe von Vorträgen in Universtitäts- und Forschungsinstitutionen eingeladen. Nach dem Bericht von Rooz-Online hätte das iranische Außenministerium der malaysischen Regierung mitgeteilt, dass das Auftreten und die Vorträge von Shirin Ebadi die guten politischen Beziehungen beider Länder schaden könnten.

Die Reise war unter anderem von der malaysischen Universität und der internationalen islamischen Universität organisiert worden. Anschließend sollte Frau Ebadi in Thailand weitere Vorträge halten.

Shirin Ebadi wurde in den letzten Monaten öfter mit dem Tod bedroht. Nach ihrer Äußerung ist nur die iranische Regierung dafür verantwortlich, wenn ihr etwas passieren sollte.

Vier BürgerrechtsaktivistInnen - Vier Gerichtsurteile




Montag, 15. September 2008
Ruz-online; Sara Moghadem

Die Urteile in erster Instanz bezüglich folgender vier AktivistInnen wurden in zweiter Instanz in einem Fall verschärft, in anderen fällen als bedingt ausgesetzt bzw. in Geldstrafe umgewandelt.

Laut Angaben von Faride Gheyret, Anwältin der vier AktivistInnen, wurden folgende Urteile verkündet:

1. Marzieh Mortaz Langerudi: Aktivistin der Frauenbewegung. Sie wurde von der Abt. 13 des Berufungsgerichtes in Teheran zu sechs Monaten Haftstrafe und zehn Peitschenhiebe verurteilt. Der Strafvollzug wurde auf zwei Jahren bedingt ausgesetzt.

2. Massoumeh Zia: Aktivistin der Frauenbewegung. Der Strafvollzug des Urteils – ein Jahr Haftstrafe und 35 Peitschenhiebe - wurde von der Abteilung 21 des Berufungsgerichtes in Teheran auf fünf Jahren bedingt ausgesetzt.

3. Pour-Soleyman: Mitglied der Lehrervereinigung, Bürgerrechtsaktivist im kulturellen Bereich. Er wurde in Berufungsinstanz zwar freigesprochen; jedoch aufgrund des Einspruchs des Staatsanwalts, wurden seine ein-jährige Haftstrafe und 35 Peitschhiebe in fünf Jahren bedingt umgewandelt!

4. Mohammed Hashemi: Lehrer. Er war, aufgrund seines Berufsstandes betreffenden und bürgerrechtlichen Aktivitäten, zu drei Jahren bedingten Haftstrafe verurteilt. In der Berufungsinstanz wurde das Urteil, unter Anwendung des §18, in Geldstrafe in der Höhe von umgerechnet ca. € 2.000,-- umgewandelt.

Keine der genannten AktivistInnen bestätigten die erhobenen Anklagepunkten in der Erstinstanz und bestehen auf die Legalität ihrer Aktivitäten im Rahmen der gültigen Gesetze.


Die weiblichen Gefangenen setzen den Hungerstreik fort



Seit über 23 Tagen sind die gefangenen Frauen in der politischen Abteilung des Sanandaj Gefängnisses ( Kurdistan) am Hungerstreik.
Fatemeh Goftari , Runak Safa-Zadeh und Hanna Abdi , die sich bald den Streikenden angeschlossen hatten, bestehen auf die Fortsetzung ihrer Aktion, obwohl ihr physischer Zustand zunehmend Grund zu Besorgnis darstellt.
Bei Ronak Safa-Zadeh( eine Aktivistin der 1 000 000 Unterschriften Campaign) die an einer chronischen Ohreninfektion leidet und Hanna Abdi die schwer an einem Wirbelsäulen laboriert ist es, trotz wiederholten Appellen, nicht gelungen die Erlaubnis zu erlangen,, ärztliche Hilfe und Beistand zu organisieren.
Durch die zunehmende und extreme Verschmutzung in den Sanitäranlagen ist das Gefängnis in Sanandaj eine Quelle weitere Erkrankungen, insbesondere für weiblichen Insassen.
Dadurch das in diesem Gefängnis das vorgeschriebene Prinzip der Trennung der Insassen auf Grund ihrer Delikte-Kategorien , nicht eingehalten wird, sind diese Frauen, die politische Gefangene sind, oder wegen Zivilem Ungehorsam verhaftet wurden, schweren psychischen und physischen Misshandlungen ausgesetzt.
Das Urteil der Stelle 13 des Revolutionsgerichtes ,Ehteram Schadfar zu 6 Monaten bedingter Gefängnisstrafe zu verurteilen, wurde von der Stelle 23 des selben Institution bestätigt.
Und giltüber eine Zeitspanne von zwei Jahren.
Ehteram Shadfar, eine Aktivistin des Campaign*** hatte im Juli letzten Jahres ihre Nachbarn über die Inhalte der Campaign*** aufgeklärt und sie eingeladen die Petition zu unterschreiben.
Zuerst wurde einer der Nachbarn, als er dabei war bei anderen Unterschriften zusammeln , und dann Ehteram Schadfar selbst, von der Exekutive festgenommen, nachdem ihnen sämtliche diesbezüglich Blätter und Dokumente abgenommen wurden ,ohne dass ihnen ein Haftbefehl vorgewiesen wurde.
Anschließend wurden Beide in eine und dann in eine andere Haftanstalt gebracht – eine Tatsache die nur durch die Suche der Familien nach ihren angehörigen erste festgestellt werden konnte. Der Nachbar wurde bald freigelassen und seine Akten geschlossen .
Nach 8 Monaten wurde aber für Ehteram Schadfar die eingangs erwähnte Verurteilung , und anschließend bestätigender Revision, ausgestellt.
Schadfar wird der „Tätigkeit gegen die Nationale Sicherheit" beschuldigt, die sie durch „Sammeln von Unterschriften für die Campaign- gegen die Islamische Republik „ veranlasst hätte.

http://www.we4change.info/spip.php?article2857

۱۳۸۷ مهر ۷, یکشنبه

Von Fall zu Fall

Die iranische Menschenrechts-Anwältin Schirin Ebadi erhält den Tutzinger Toleranz-Preis




Sie war die erste muslimische Frau, die einen Nobelpreis erhielt. Am 1. Oktober kommt für die iranische Anwältin und Friedensnobelpreisträgerin des Jahres 2003 der »Toleranz-Preis« der Evangelischen Akademie in Tutzing dazu.

Mit dem Recht und langem Atem die Welt verändern: Toleranz-Preisträgerin Schirin Ebadi.
Foto: epd-bild
 Mit dem Recht und langem Atem die Welt verändern: Toleranz-Preisträgerin Schirin Ebadi.

Nicht nur in Sachen hohe Auszeichnungen war Schirin Ebadi in vielem »die Erste«. Die »Erste« zu sein, zieht sich wie ein Leitmotiv durch das Leben der 1947 geborenen Iranerin.

Schirin Ebadi stammt aus einer fromm-muslimischen persischen Akademikerfamilie. In Hamedan im Nordwesten des Iran geboren, wuchs sie zusammen mit ihren zwei Schwestern und ihrem Bruder in der Hauptstadt Teheran auf, wo der Vater an der Universität Wirtschaftsrecht lehrte.

Zu Schah-Zeiten war es möglich: Nach dem Jurastudium schlug Schirin Ebadi 1969 als erste Frau in der persischen Geschichte die Richterlaufbahn ein. Nebenher promovierte die junge Juristin. 1975 wurde Ebadi zur Vorsitzenden Richterin am Teheraner Stadtgericht ernannt - mit gerade einmal 28 Jahren.

1979 kam die islamische Revolution, das Schah-Regime stürzte. Weil eine Frau nach islamischem Recht nicht über einen Mann richten dürfe, mussten Ebadi und alle anderen iranischen Richterinnen ihre Ämter aufgeben.

Ebadi machten die nun herrschenden Mullahs zur Sekretärin des Gerichtshofes, den sie gerade noch geleitet hatte. Als sie und die anderen Richterinnen protestierten, wurden sie zu »Expertinnen« im Justizministerium befördert.

Für Schirin Ebadi dennoch eine unerträgliche Situation: Sie reichte ihren Rücktritt ein. Diesem Gesuch gaben die Mullahs statt.

Für Schirin Ebadi, mit einem Ingenieur verheiratet und Mutter von zwei erwachsenen Töchtern, bedeutete das eine erzwungene Existenz als Hausfrau bis 1992. Erst dann gelang es ihr, wieder eine Zulassung als Rechtsanwältin zu erhalten und eine Kanzlei zu eröffnen.

Ebadi übernahm vor allem die Verteidigung von Frauen, die in der Islamischen Republik Iran nach wie vor auch gesetzlich diskriminiert werden, von politischen Dissidenten und Angehörigen der Opfer staatlicher Gewalt. »Lasst uns geduldig sein, wir haben keine andere Wahl« - mit diesem Motto, das sie mit vielen Frauen in der islamischen Welt teilt, hat Schirin Ebadi seither mit kleinen Schritten versucht, Veränderungen herbeizuführen: von Fall zu Fall, von Prozess zu Prozess. In ihrer 2006 erschienenen »vorläufigen« Autobiografie »Mein Iran. Ein Leben zwischen Revolution und Hoffnung« hat sie diesen Weg eindrucksvoll beschrieben.

1994 gründete Ebadi ein Kinderhilfswerk, eine der wenigen Nichtregierungsorganisationen im Iran. Und sie unterzeichnete den »Text der 134«, mit dem 134 Schriftsteller die Aufhebung der Zensur im Iran forderten.

Vor Gericht argumentiert die überzeugte Muslimin, deren persischer Vorname »die Süße« bedeutet, stets islamisch. Für die Verfechterin eines reformierten Islams bedeuten Menschenrechte und frommes islamisches Leben keinen zwangsläufigen Widerspruch. Nicht die Religion, sondern patriarchalische Herrschaftstraditionen stehen Ebadi zufolge den Rechten von Frauen und Kindern entgegen.

Ihre Mandate bringen auch sie selbst immer wieder in Haft: Zuletzt im Jahr 2000, als Schirin Ebadi die Frauenrechtlerinnen Mehrangiz Kar und Shala Lahiji verteidigte, die wegen ihrer Teilnahme an einer Konferenz der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin umstürzlerischer Aktivitäten bezichtigt wurden. Der Haftgrund: »Störung der öffentlichen Meinung«.

Als sie 2003 für ihren unbeirrbaren Einsatz für die Menschenrechte den Friedensnobelpreis erhielt, war sie damit nicht nur die erste muslimische Nobelpreisträgerin. Der Preis bedeutete auch unmittelbare persönliche Sicherheit für Ebadi.

Nicht zuletzt bedeutete der Nobelpreis auch ein deutliches Signal an die USA, einen Regimewandel im Iran nicht mit Gewalt zu erzwingen, sondern die bereits vorhandene gesellschaftliche Reformbewegung zu unterstützen. Ebadi selbst hat sich immer entschieden gegen gewaltsame Interventionen von außen ausgesprochen.

Jüngst hat das iranische Regime versucht, Schirin Ebadi über ihre Familie anzugreifen: Im August hat die Friedensnobelpreisträgerin eine Verleumdungsklage gegen die staatliche iranische Nachrichtenagentur IRNA und mehrere Zeitungen eingereicht. Diese hatten verbreitet, Ebadis Tochter sei zum verbotenen Bahá'í-Glauben übergetreten. Für Ebadi, die jüngst die Verteidigung von sieben Bahá'í übernommen hat, und ihre Tochter ist der Vorwurf eine tödliche Bedrohung: Auf die Abkehr vom Islam steht im Iran die Todesstrafe.


Heute: 28.09.2008
Aktuelle Ausgabe: 39 vom 28.09.2008
Markus Springer