۱۳۸۷ مهر ۱۳, شنبه

Vier BürgerrechtsaktivistInnen - Vier Gerichtsurteile




Montag, 15. September 2008
Ruz-online; Sara Moghadem

Die Urteile in erster Instanz bezüglich folgender vier AktivistInnen wurden in zweiter Instanz in einem Fall verschärft, in anderen fällen als bedingt ausgesetzt bzw. in Geldstrafe umgewandelt.

Laut Angaben von Faride Gheyret, Anwältin der vier AktivistInnen, wurden folgende Urteile verkündet:

1. Marzieh Mortaz Langerudi: Aktivistin der Frauenbewegung. Sie wurde von der Abt. 13 des Berufungsgerichtes in Teheran zu sechs Monaten Haftstrafe und zehn Peitschenhiebe verurteilt. Der Strafvollzug wurde auf zwei Jahren bedingt ausgesetzt.

2. Massoumeh Zia: Aktivistin der Frauenbewegung. Der Strafvollzug des Urteils – ein Jahr Haftstrafe und 35 Peitschenhiebe - wurde von der Abteilung 21 des Berufungsgerichtes in Teheran auf fünf Jahren bedingt ausgesetzt.

3. Pour-Soleyman: Mitglied der Lehrervereinigung, Bürgerrechtsaktivist im kulturellen Bereich. Er wurde in Berufungsinstanz zwar freigesprochen; jedoch aufgrund des Einspruchs des Staatsanwalts, wurden seine ein-jährige Haftstrafe und 35 Peitschhiebe in fünf Jahren bedingt umgewandelt!

4. Mohammed Hashemi: Lehrer. Er war, aufgrund seines Berufsstandes betreffenden und bürgerrechtlichen Aktivitäten, zu drei Jahren bedingten Haftstrafe verurteilt. In der Berufungsinstanz wurde das Urteil, unter Anwendung des §18, in Geldstrafe in der Höhe von umgerechnet ca. € 2.000,-- umgewandelt.

Keine der genannten AktivistInnen bestätigten die erhobenen Anklagepunkten in der Erstinstanz und bestehen auf die Legalität ihrer Aktivitäten im Rahmen der gültigen Gesetze.


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