۱۳۸۷ آبان ۲۰, دوشنبه

die gleiche Erbschaft














"Änderung für die Gleichberechtigung" berichtet, dass die Gruppe "Für die gleiche Erbschaft für Frau und Mann“ auch eine Webseite aktiviert hat. Die Gruppe begreift sich als einen Zweig der Aktion „Eine Million Unterschriften Sammelung gegen die frauenfeindlichen Gesetzen im Iran“. Die Gruppe hat ihre Arbeit am 22. September dieses Jahres begonnen. Ziel der Gruppe ist es, die Menschen über die Erbschaftsgesetze im Iran aufzuklären. Diese Gesetze zählen zu den Gesetzen, die die Frauen im Iran diskriminieren. Die neue Gruppe setzt sich für eine Änderung dieser Gesetze ein.

Festnahme von Esha Momeni im Iran

Esha Momeni, Studentin der California State University, Northridge in USA, Fotographin und Aktivistin der Frauenbewegung sowie eine der freiwilligen Unterstützer des kampains „1 Million Unterschriften zur Änderung für Gleichberechtigung“, kam vor zwei Monaten in den Iran, um ihre Familie zu besuchen und ihr universitäres Projekt über die Frauenbewegung im Iran fertig zu stellen. Als Abschlussarbeit ihres Projektes interviewte sie in der Zeit einige Mitglieder des Kampains und machte Interview-Filmaufnahmen. Sie wurde am 15. Oktober 2008 in Teheran festgenommen und in die Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses überstellt.

Ihr Verteidiger, Mohamed Ali Dadkhah, ein Mitglied der Organisation zur Verteidigung der Menschenrechte (Defenders of Human Rights Center), erklärte die Festnahme als illegal.

Er sagte in einem Gespräch mit Website „Änderung für Gleichberechtigung“ (http://www.change4equality.org/), dass er für diesen Fall von der betroffenen Familie als Anwalt bevollmächtigt worden ist. Über die Festnahme der Frau Momeni sagte er folgendes: „Soweit mir die Familie mitgeteilt hat, ist der Grund der Festnahme Interview-Filme, die Frau Momeni für ihre universitären Abschlussarbeit aufgenommen hat, obwohl nach § 23 des Grundgesetzes das Filmen in Örtlichkeiten, die keinen gesetzlichen Verboten unterliegen, erlaubt ist und keine strafrechtlichen Folgen hat. Da die Filmaufnahmen in den privaten Wohnungen der interviewten Personen entstanden sind, welche keinen Aufnahmeverboten unterliegen, hat die Beschuldigte keine ungesetzliche Tat begangen“.

Er kritisierte auch die Art und Weise der Festnahme: „ Iran hat die internationale Erklärung der Menschenrechte akzeptiert. Im § 27 dieser Erklärung wird festgehalten, dass kein Staat unter Verweis auf staatlichen Gesetzen die internationalen Abkommen außer kraft setzen darf. Nach diesem Paragraphen sowie nach dem Inhalt der Bürgerrechte und § 23 der Rechte der Nation im iranischen Grundgesetz, das die persönlichen Freiheiten garantiert, widerspricht diese Festnahme sowohl die iranischen Gesetze als auch die internationalen Abkommen“.

Esha Momeni wurde am 15. Oktober 2008 in Teheran von der Autobahnpolizei festgenommen. Die Art und Weise ihrer Festnahme war ungewöhnlich und ungesetzlich. Ihr Fahrzeug wurde wegen unerlaubter Überholung gestoppt, dann wurde sie gleich festgenommen und dann ins Evin-Gefängnis gebracht.

Vor ihrer Überstellung ins Gefängnis, gingen die Beamten in ihrer Wohnung. Sie hatten sowohl ein Bescheid für die Festnahme als auch zu Durchsuchung ihrer Wohnung bereits mit. Sie nahmen ihr Computer und ihre Filmaufnahmen, die sie für ihr Projekt gemacht hatte, mit ins Gefängnis.

Obwohl ihre FreundInnen und BegleiterInnen auf die Verbreitung der Nachricht über ihrer Festnahme insistierten, hielten sie sich, aufgrund des Wunsches der Familie, einige Tage damit zurück. Die zuständigen Behörden hatten für den Fall, dass die Nachricht nicht bekannt wird, eine positive Bearbeitung des Falles und die Freilassung von Esha Momeni versprochen.

Als die Eltern am 19. Oktober 2008, 5 Tage nach der Festnahme ihrer Tochter, sich an das Revolutionsgericht wandten, wurde ihnen nur mitgeteilt, dass sie nicht mehr kommen brauchen, weil das Gericht bis zum Ende der Vernehmungsphase keine Antwort auf die

Fragen der Familie geben wird. Dabei wurde ihnen – nach Angaben des Vaters - ein elektronisch abgefertigtes Blatt übergeben, in dem das Datum der Festnahme mit 18. Oktober vermerkt war, obwohl Esha Momeni bereits am 15. Oktober festgenommen wurde.

Die AktivistInnen für Frauenrechte protestieren gegen die Art und Weise dieser Festnahme und gegen den verantwortungslosen Umgang der Zuständigen mit der besorgten Familienangehörige sowie gegen die grundlose Festnahme von Esha Momeni.

Iran: Verhaftungswelle gegen Frauenrechtlerinnen


Iran - Frankfurt am Main (31. Oktober 2008) – Seit dem Amtsantritt des iranischen Präsidenten Mahmoud Ahmadinedschad 2005 werden im Iran verstärkt Frauenrechtlerinnen verfolgt und inhaftiert. Ohne konkrete Anklage werden diese Frauen in Gefängnissen über lange Zeit gefangen gehalten, kritisiert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Vor allem die Aktivistinnen der "One Million Signatures Campaign for Equality" ("Eine Million Unterschriften für Gleichberechtigung") sind das erklärte Ziel der iranischen Justiz. Sie werden mit Reiseverboten belegt, eingeschüchtert und willkürlich inhaftiert. Derzeit befinden sich über 30 iranische Frauenrechtlerinnen in Haft, wo ihnen die elementarsten Rechte verweigert werden.

Laut Change for Equality wurde die iranische Menschenrechtsaktivistin Sussan Tahmasebi am 26. Oktober 2008 am Abflug in die USA gehindert, wo sie über die Kampagne für Frauenrechte im Iran "One Million Signatures for Equality" sprechen sollte. Iranische Sicherheitsbeamte beschlagnahmten am Flughafen ohne Grundangabe ihren Reisepass. Danach wurde ihr Haus durchsucht, CDs, Bücher, ihr Laptop und andere Gegenstände wurden beschlagnahmt. Sussan Tahmasebi erhielt die Aufforderung, vor dem Gericht zu erscheinen. Dies war bereits das vierte Mal, dass Sicherheitsbeamte sie an der Ausreise hinderten. Auf ihre Frage nach den Gründen des Reiseverbots bekam sie keine Antwort.

Frau Tahmasebi ist nicht das einzige Mitglied der Frauenrechts-Kampagne, die unter den Repressalien des iranischen Regimes zu leiden hat. Am 9. Oktober 2007 wurde die Frauenrechtlerin Ronak Safazadeh unter dem Vorwurf der "Verschwörung gegen die staatliche Sicherheit" verhaftet. Sie erkrankte im Gefängnis schwer, wurde aber erst im Juli 2008 in ein Krankenhaus eingeliefert. Dort stellte man eine akute Infektion des Verdauungstraktes aufgrund unhygienischer Haftbedingungen fest. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Human Rights Iran liegt bis heute kein rechtskräftiges Urteil gegen Frau Safazadeh vor.

Hana Abdi, Psychologiestudentin, enge Freundin von Frau Tahmasebi und Aktivistin der Kampagne "One Million Signatures for Equality", befindet sich seit dem 4. November 2007 in Haft. Wie Frau Safazadeh wird sie der "Verschwörung gegen die staatliche Sicherheit" beschuldigt. Monatelang wurde sie in Einzelhaft und gefoltert. Jeglicher Kontakt zu ihrer Familie wurde verweigert. Am 26. April 2008 verurteilte ein iranisches Gericht Frau Abdi zu fünf Jahren Haft. Die Haftstrafe wurde am 2. Oktober 2008 auf eineinhalb Jahre reduziert.

Diese Fälle sind keine Ausnahmen. "In den letzten drei Jahren wurden im Iran über hundert Frauenrechtlerinnen für ihre friedlichen Aktivitäten wie Demonstrationen, Unterschriftensammlungen und private Treffen bestraft", kritisiert die in Frankfurt am Main ansässige Menschenrechtsgesellschaft IGFM.

http://www.prcenter.de/Iran-Verhaftungswelle-gegen-Frauenrechtlerinnen.32685.html