۱۳۸۷ آبان ۶, دوشنبه

Frauen-Aktivistin im Iran verhaftet





Die Verhaftung ´Esha Mo´menis ist ein Verstoß gegen die Gesetze des Irans und verletzt die internationalen Vereinbarungen, zu deren Beachtung sich das Land verpflichtet hat.

Ihr Anwalt Mohammad Àli Dâdkhâh hat die Verhaftung `Asha Mo´menis für gesetzeswidrig erklärt. Er sagte: „So, wie ich durch ihre Familie informiert worden bin, wurde sie wegen der Filme verhaftet, die von ihr im Zusammenhang mit ihrem Studienprojekt aufgenommen worden waren. Nach dem Paragraphen 23 des iranischen Grundgesetzbuches bezüglich von Filmarbeiten ist es erlaubt, an allen Orte zu filmen, für die kein Verbot ausgesprochen wurde. Die Filmaufnahmen sind in Privathäusern fertig gestellt worden. Da für diese Häuser kein Verbot verhängt wurde, liegt daher auch kein Gesetzesbruch vor, und die Angeklagte hat sich somit nicht schuldig gemacht“.

Der Anwalt, der auch ein Mitglied des Vereins für die Menschenrechte ist, kritisierte das Verfahren der Verhaftung und sagte: „Der Iran hat generell die internationalen Menschenrechtserklärungen akzeptiert. Nach dem Paragraphen 27 dieser Proklamation darf kein Staat wegen seiner internen Bestimmungen die internationalen Regeln des Paktes außer Kraft setzen. Diese Verhaftung widerspricht dem Grundsatz und dem Inhalt der bürgerlichen Rechte so wie dem Paragraphen 3 des Grundgesetzbuches für der Rechte der Nationen, worin die Freiheit der Bürger sicher stellt werden. Mo´menis Verhaftung ist also unrechtmäßig“.

`Asha Mo´meni, Fotografin und Studentin an der Universität Northridge in Kalifornien, ist Förderer der Unterschriftenkampagne. Sie wurde am 24. Mehr (=15. Oktober) auf der Strasse von der Geheimpolizei verhaftet. Die Verhaftung erfolgte auf illegale Weise. Die Polizei hielt ihr Auto an unter dem Vorwand, dass sie mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren sei. Dann wurde sie verhaftet und in Abteilung 29 des Ewin Gefängnisses gebracht.

Kurz vor ihrer Verhaftung kamen die Angestellten des Regimes mit gerichtlicher Vorladung und einer Durchsuchungsbefehl in ihr Elternhaus. Bei dieser Durchsuchung haben sie einen Computer und die Filme, die sie für ihr Forschungsprojekt aufgenommen hatte, beschlagnahmt und nach Ewin gebracht.

Auf Bitte der Eltern haben ihre Freunde die Nachricht über `Ashas Verhaftung nicht sofort bekannt gegeben, da die Regimeangestellten der Familie die Geheimhaltung der Verhaftung als Bedingung zur Freilassung ihrer Tochter gestellt hatten.

Am 28. Mehr (=10. Oktober), 5 Tage nach ihrer Verhaftung, gab das Revolutionsgericht dem Eltern keine Nachricht über das Befinden ihrer Tochter. Sie sollten das Gericht nicht mehr aufsuchen. Das Datum der Verhaftung war falsch angegeben.

`Asha Mo´meni studiert Kommunikation und Kunst an der Universität Northridge. Sie reiste vor zwei Monaten nach Iran, um ihre Eltern zu besuchen. Für den Abschluss ihres Studiums hat sie eine Reihe Interviews mit den Aktivisten der iranischen Frauenbewegung geführt in Zusammenhang mit der Millionenunterschriftenkampagne.

Die Aktivisten der Frauenrechte verurteilen die intrigante Art der Verhaftung, das verantwortungslose Verhalten der Regimeangestellten und die unbegründete Festnahme.

Negin Sheikholeslami ist am 5. Oktober in Teheran verhaftet worden




Negin Sheikholeslami ist am 5. Oktober in Teheran verhaftet worden. Sie ist die fünfte kurdische Frauen- und Menschenrechtsaktivistin, die im Gefängnis sitzt.
Shahram Hosseini, der Ehemann von Negin Sheikholeslami, hat auf der Internetseite
„Änderung für die Gleichberechtigung“ erklärt, dass seine Frau in die Abteilung 209 des Ewin Gefängnis verlegt worden ist. Die Gefängnisbehörden haben ihm berichtet, dass so lange die Ermittlungen gegen seiner Frau laufen, die verhängte Kontaktsperre aufrecht erhalten wird.



Nach dem Bericht der Unterstützerinen der hungerstreikenden Gefängnisinsassen sind Hana Abdi und Ronak Saffarzadeh in den Hungerstreik getreten. Für sie ist Kontaktsperre verhängt worden.
Fateme Goftari ist nach Gefängnis der Stadt Bijar geschickt worden.

Malaysia: Redeverbot für Ebadi


"Mundtot gemacht": Frauenrechtlerin auf Intervention der iranischen und malaysischen Regierung an Vorträgen gehindert

Wien - Die iranische Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi soll von der iranischen und malaysischen Regierung gehindert worden sein, Vorträge in Malaysia zu halten. Das teilten die "Internationale Kampagne für Menschenrechte im Iran" und das "Asiatische NGO-Netzwerk nationaler Menschenrechtsinstitutionen" (ANNI) in ihrer jüngsten Aussendung mit. Auf Einladung malaysischer Universitäten hätte Ebadi im November eine Vortragsreihe halten sollen, doch das malaysische Außenministerium intervenierte.

Auftritte stören binationale Beziehung

Die Organisatoren, die Universität von Malaysia, die Internationale Islamische Universität und das Asian Strategy and Leadership Institute, erhielten am zehnten September einen Brief des malaysischen Außenministeriums, in dem mit Nachdruck gefordert wurde, Ebadis öffentliche Auftritte abzusagen. Nachdem Ebadi eine starke Kritikerin der iranischen Regierung sei, würden ihre Auftritte die guten Beziehungen zwischen dem Iran und Malaysia stören. Deshalb rate das malaysische Außenministerium stark dazu, die Einladung zurückzunehmen, hieß es laut Aussendung in dem Brief des Ministeriums.

Schützenswerte Redefreiheit

"Die iranische Regierung nutzt ihre ganze Macht, um Frau Ebadi und ihre Befürworter im Iran mundtot zu machen. Es ist extrem beunruhigend, dass die malaysische Regierung jetzt das selbe im Namen der iranischen Führung macht", kritisieren die Menschenrechtsgruppen. Sie fordern die beiden Regierungen auf, ihre Pflichten gegenüber den internationalen Menschenrechtsverträgen einzuhalten und Redefreiheit zu schützen, anstatt sie in Kollaboration zu verweigern.

Frauenrechte, Menschenrechte

Die Rechtsanwältin Ebadi ist bekannt für ihren Einsatz für die Rechte von Frauen und Kindern im Iran. Sie ist Mitbegründerin des "Zentrums für die Verteidigung der Menschenrechte", der führenden iranischen Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Teheran. 2003 wurde sie mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. (APA)

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