۱۳۸۷ آبان ۲۰, دوشنبه

Festnahme von Esha Momeni im Iran

Esha Momeni, Studentin der California State University, Northridge in USA, Fotographin und Aktivistin der Frauenbewegung sowie eine der freiwilligen Unterstützer des kampains „1 Million Unterschriften zur Änderung für Gleichberechtigung“, kam vor zwei Monaten in den Iran, um ihre Familie zu besuchen und ihr universitäres Projekt über die Frauenbewegung im Iran fertig zu stellen. Als Abschlussarbeit ihres Projektes interviewte sie in der Zeit einige Mitglieder des Kampains und machte Interview-Filmaufnahmen. Sie wurde am 15. Oktober 2008 in Teheran festgenommen und in die Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses überstellt.

Ihr Verteidiger, Mohamed Ali Dadkhah, ein Mitglied der Organisation zur Verteidigung der Menschenrechte (Defenders of Human Rights Center), erklärte die Festnahme als illegal.

Er sagte in einem Gespräch mit Website „Änderung für Gleichberechtigung“ (http://www.change4equality.org/), dass er für diesen Fall von der betroffenen Familie als Anwalt bevollmächtigt worden ist. Über die Festnahme der Frau Momeni sagte er folgendes: „Soweit mir die Familie mitgeteilt hat, ist der Grund der Festnahme Interview-Filme, die Frau Momeni für ihre universitären Abschlussarbeit aufgenommen hat, obwohl nach § 23 des Grundgesetzes das Filmen in Örtlichkeiten, die keinen gesetzlichen Verboten unterliegen, erlaubt ist und keine strafrechtlichen Folgen hat. Da die Filmaufnahmen in den privaten Wohnungen der interviewten Personen entstanden sind, welche keinen Aufnahmeverboten unterliegen, hat die Beschuldigte keine ungesetzliche Tat begangen“.

Er kritisierte auch die Art und Weise der Festnahme: „ Iran hat die internationale Erklärung der Menschenrechte akzeptiert. Im § 27 dieser Erklärung wird festgehalten, dass kein Staat unter Verweis auf staatlichen Gesetzen die internationalen Abkommen außer kraft setzen darf. Nach diesem Paragraphen sowie nach dem Inhalt der Bürgerrechte und § 23 der Rechte der Nation im iranischen Grundgesetz, das die persönlichen Freiheiten garantiert, widerspricht diese Festnahme sowohl die iranischen Gesetze als auch die internationalen Abkommen“.

Esha Momeni wurde am 15. Oktober 2008 in Teheran von der Autobahnpolizei festgenommen. Die Art und Weise ihrer Festnahme war ungewöhnlich und ungesetzlich. Ihr Fahrzeug wurde wegen unerlaubter Überholung gestoppt, dann wurde sie gleich festgenommen und dann ins Evin-Gefängnis gebracht.

Vor ihrer Überstellung ins Gefängnis, gingen die Beamten in ihrer Wohnung. Sie hatten sowohl ein Bescheid für die Festnahme als auch zu Durchsuchung ihrer Wohnung bereits mit. Sie nahmen ihr Computer und ihre Filmaufnahmen, die sie für ihr Projekt gemacht hatte, mit ins Gefängnis.

Obwohl ihre FreundInnen und BegleiterInnen auf die Verbreitung der Nachricht über ihrer Festnahme insistierten, hielten sie sich, aufgrund des Wunsches der Familie, einige Tage damit zurück. Die zuständigen Behörden hatten für den Fall, dass die Nachricht nicht bekannt wird, eine positive Bearbeitung des Falles und die Freilassung von Esha Momeni versprochen.

Als die Eltern am 19. Oktober 2008, 5 Tage nach der Festnahme ihrer Tochter, sich an das Revolutionsgericht wandten, wurde ihnen nur mitgeteilt, dass sie nicht mehr kommen brauchen, weil das Gericht bis zum Ende der Vernehmungsphase keine Antwort auf die

Fragen der Familie geben wird. Dabei wurde ihnen – nach Angaben des Vaters - ein elektronisch abgefertigtes Blatt übergeben, in dem das Datum der Festnahme mit 18. Oktober vermerkt war, obwohl Esha Momeni bereits am 15. Oktober festgenommen wurde.

Die AktivistInnen für Frauenrechte protestieren gegen die Art und Weise dieser Festnahme und gegen den verantwortungslosen Umgang der Zuständigen mit der besorgten Familienangehörige sowie gegen die grundlose Festnahme von Esha Momeni.

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