۱۳۸۷ آذر ۱۴, پنجشنبه

Iranerin (Afsaneh. R) zum Tod durch Steinigung verurteilt


T e h e r a n (idea) – Im Iran soll eine Frau als Strafe für Ehebruch und Mord gesteinigt werden. Wie der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) jetzt bekannt wurde, habe der Oberste Gerichtshof der Islamischen Republik Irans am 27. November die Todesstrafe durch Steinigung bestätigt.

Die junge Frau warte in einem Gefängnis in Shiraz auf ihre Hinrichtung, so die IGFM (Frankfurt am Main). Gegen die Iranerin sei das Todesurteil zwei Mal ausgesprochen worden: einmal wegen Ehebruchs und einmal wegen Mordes. Mit Hilfe eines Mannes, mit dem sie angeblich eine Affäre hatte, soll sie ihren Ehemann getötet haben. Der Liebhaber wurde wegen der unehelichen Beziehung zu 100 Peitschenhieben und wegen der Beteiligung an einem Mord zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die IGFM erinnert angesichts dieses eklatanten Verstoßes gegen internationales Recht daran, dass der Iran im Jahr 2002 ein Moratorium für Steinigungen ausgerufen, sich aber nicht daran gehalten habe.

Besonders qualvoller Tod

Iranische Bürgerrechtler und die IGFM hatten erst im Juli am Beispiel von 8 Frauen und einem Mann, die in den letzten Jahren zum Tode durch Steinigung verurteilt worden waren, die Islamische Republik gemahnt, diese Hinrichtungen zu stoppen. Derzeit sollen 11 Menschen von Steinigung bedroht sein. Diese Form der Todesstrafe ist besonders qualvoll. Männer werden bis zur Hüfte und Frauen bis unter die Brust eingegraben. Dann werden sie vor den Augen von Richtern, Zeugen und Schaulustigen so lange mit Steinen beworfen, bis sie sterben. Die Steine dürften nicht zu groß und nicht zu klein sein, weil der Tod langsam und qualvoll eintreten soll.

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