Benachteiligungen im Strafrecht noch immer aufrecht.
Wien. (leg) Der Weg zu mehr Frauenrechten in der islamischen Republik Iran führt von Haus zu Haus: Mittels einer Unterschriftenaktion versuchen iranische Frauen, in ihrer Heimat eine Verbesserung ihrer Situation zu erreichen. Am Ende sollen es eine Million Unterschriften für die Gleichberechtigung werden.
Davon berichtete Grainne Nebois-Zeman vom Amnesty International-Netzwerk für Frauenrechte am Mittwochabend in Wien. Nebois-Zeman sieht trotz "massiver Diskriminierung" eine gewisse Hoffnung für die Anliegen der Frauen, da die Unterschriftenkampagne nicht ohne Resonanz bleibe.
Freilich wurden erst in den vergangenen Wochen erneut viele Frauenrechtsaktivisten verhaftet. Frauen dürfen im Iran wählen, sind auch im Parlament vertreten, politische Führungsfunktionen bleiben ihnen aber verwehrt. Die krassesten Benachteiligungen müssen sie allerdings im Scheidungs- und Strafrecht hinnehmen: Nebois-Zeman berichtete vom Fall eines 16-jährigen Mädchens, das "gegen die Keuschheit" verstoßen hat: als Missbrauchsopfer eines 61-jährigen Mannes. Das Mädchen wurde gehenkt, der Mann erhielt 100 Peitschenhiebe.
Bei Ehebruch Steinigung
Obwohl der tragische Fall bereits aus dem Jahr 2002 stammt, hat sich nur wenig verbessert. Die Steinigung, eine der brutalsten Hinrichtungsarten, unterliegt zwar einem Moratorium, ist aber dennoch Teil des geltenden Rechts und wird von lokalen Richtern bei Urteilssprüchen – meist bei Ehebruch – auch angewandt. Im iranischen Strafrecht wird von Frauen begangener Ehebruch weit schwerer bestraft als etwa Mord.
Die Todesstrafe erstreckt sich auch auf religiöse Minderheiten: Während die traditionellen, vorislamischen iranischen Konfessionen – Armenier, Juden, traditionelle Christen, Anhänger der Zarathustra-Religion – relativ unbehelligt bleiben, da sie keine Missionsarbeit betreiben, tauchten in den vergangenen Jahren, aus den USA kommend, verstärkt aggressiv missionierende evangelikale Kirchen auf, die durchaus Erfolge haben. Auf Abwerbung islamischer Gläubiger steht im Iran allerdings wiederum die Todesstrafe.
Printausgabe vom Freitag, 12. Dezember 2008
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