۱۳۹۰ تیر ۶, دوشنبه

Wir verlangen die Freilassung von Manssoureh Behkish

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Am letzten Sonntag den 12. Juni wurde Manssureh Behkish, Mitglied der Kampagne trauernden Müttern mit mehreren Personen auf der Straße in Teheran verhaftet. Sie wurde nach der Aufnahme in der Zentrale der Sicherheitspolizei als besonders schweren Fall nach Ewin Gefängnis deportiert. Bei ihrem letzten Telefongespräch mit ihrer Familie hat sie die Zelle 209 als ihre Aufenthaltsort in Ewin genannt.

In 1980er Jahre sind fünf Geschwister und der Schwager von Manssureh Behkish, nach den Massenhinrichtungen im iranischen Gefängnissen, hingerichtet worden. Sie ist einzig lebendes Mitglied der Familie im Iran, die verantwortlich für die Betreuung der pflegebedürftigen alten Mutter zu Hause ist. Sie hat in letzten Jahren aktiv in sozialen Bewegungen teilgenommen und in Folge dessen ist mehrmals von Sicherheitspolizei unter Druck gesetzt worden.

Da bis jetzt keine Anklage gegen Mansslureh Bahkish vorliegt und die Behörden auf alle Fragen über ihre Verhaftung schweigen, verlangen wir, die unterzeichnenden Frauenbewegungsaktivisten, ihre sofortige und bedingungslose Freilassung.

۱۳۹۰ خرداد ۲۸, شنبه

Mansoureh Behkish verhaftet



RAHANA, 16. Juni 2011 – Mansoureh Behkish ist zusammen mit mehreren weiteren Personen verhaftet worden. Sie wurde in Teheran von Agenten des Geheimdienstministeriums auf der Straße identifiziert und als „Spezialfall“ nach Evin gebracht. Einzelheiten über ihre Situation sind nicht bekannt.

Mansoureh Behkish hatte in den letzten Jahren gemeinsam mit Angehörigen politischer Gefangener Gedenkzeremonien für die auf dem Friedhof Khavaran begrabenen Opfer der Massenhinrichtungen von 1988 abgehalten. Wegen ihrer Teilnahme an den Treffen der „Trauernden Mütter“ war sie [nach der Präsidentschaftswahl von 2009] bereits zwei Mal verhaftet worden. Außerdem wurde gegen sie ein Ausreiseverbot verhängt.

In den 1980er Jahren verlor sie fünf Angehörige im Gefängnis und bei Zusammenstößen mit Agenten der Islamischen Republik: ihren Schwager Siamak Asadian, ihre Schwester Zahra und ihre Brüder Mohsen, Mahmoud und Ali। Sie hat die Pflege ihrer betagten Mutter übernommen

http://englishtogerman.wordpress.com/2011/06/17/mansoureh-behkish-verhaftet/

۱۳۹۰ خرداد ۹, دوشنبه

Nasrin Sotoudeh erneut vor Gericht

Die seit 9 Monaten inhaftierte prominente Rechts­an­wäl­tin und Men­schen­recht­le­rin Nasrin Sotoudeh ist heute erneut vor Gericht erschienen. Eher als das Ergebnis der Verhandlung, das vertagt wurde, sorgten emo­ti­ons­ge­la­de­ne Bilder der Acht­und­vier­zig­jäh­ri­gen vor dem Ver­hand­lungs­ge­bäu­de für Aufsehen.

Am gestrigen Ver­hand­lungs­ter­min vor der An­walts­kam­mer sollte die Aufhebung von Sotoudehs Zulassung als Anwältin verhandelt werden; das Urteil wurde allerdings vertagt. Sotoudeh war im September 2010 mit dem Vorwurf der „Agitation gegen die nationale Sicherheit“ zu elf Jahren Haft und 20 Jahren Berufsverbot verurteilt worden, und ist seit über neun Monaten im Gefängnis.

Nasrin Sotoudeh erneut vor Gericht

Nasrin Sotoudeh erneut vor Gericht

Sotoudeh vertrat als Anwältin mehrere prominente Dissidenten wie die Frie­dens­no­bel­preis­trä­ge­rin Shirin Ebadi oder den Journalisten Isaa Saharkhiz. Als Frau­en­recht­le­rin war sie bei der One-Mil­li­on-Si­gna­tu­res-Kam­pa­gne aktiv und vertrat ebenfalls mehrere verhaftete Ak­ti­vis­tin­nen der Frauenrechte vor Gericht.

Sie hatte sich in den letzten Jahren besonders auch für die Rechte von Kindern und gegen die Hinrichtung Min­der­jäh­ri­ger eingesetzt. Sie ist Trägerin zahlreicher in­ter­na­tio­na­ler Men­schen­rechts­prei­se. Für ihre pu­bli­zis­ti­sche Tätigkeit verlieh ihr das ame­ri­ka­ni­sche PEN-Zentrum seinen diesjährigen Frie­dens­preis.

Sotoudeh hatte seit neun Monaten ihren Mann und ihre Kinder nicht sehen dürfen. Für Aufsehen sorgten ihre heimlich hin­aus­ge­schmug­gel­ten Briefe, die sie teilweise auf Ta­schen­tü­chern notiert hatte.

Juristische Instanzen hatten die An­walts­kam­mer gedrängt, Sotoudehs Zulassung aufzuheben. Einige anwesende Anwälte waren der Meinung, dass das Einschreiten der An­walts­kam­mer als Verteidigung der Un­ab­hän­gig­keit des Be­rufs­stan­des anzusehen ist. Sie äußerten die Hoffnung, dass in diesen „historischen Zeiten“ eine Entscheidung auf Grundlage dieser Verteidigung getroffen würde.

Soutudeh wurde am Sonntag mit Handschellen vorgeführt, hatte aber sowohl vor Gericht, wie auch in einem Brief an ihren Ehemann gesagt, dass sie, ob mit oder ohne Zulassung, die ungerechten Urteile gegen ihre Mandanten beanstande: „Protest gegen ungerechte Urteile bedarf keiner An­walts­zu­las­sung.“

Sie hatte weiter ausgeführt: „Auch wenn das Regime meine An­walts­zu­las­sung kassiert, meine Selbst­ach­tung kann es mir durch kein Urteil nehmen.

Zurzeit sind 32 weibliche politische Gefangene des Ewin-Ge­fäng­nis­ses in der sogenannten „Methadon“ Qua­ran­tä­ne-Ab­tei­lung auf einer Fläche von etwa 40–50 Qua­drat­me­tern un­ter­ge­bracht. Aus Platzmangel, so Sotoudeh laut ihrem Mann, müssten einige der Frauen auf dem Boden schlafen. In gemeinsamen Erklärungen haben die Insassinnen bereits mehrfach über schlechte Haft­be­din­gun­gen bzw. Folter– und Ver­ge­wal­ti­gungs­an­dro­hun­gen zur Erzwingung von Ge­ständ­nis­sen geklagt.

Nasrin Sotoudeh und ihr Ehemann Reza Khandan

Nasrin Sotoudeh und ihr Ehemann Reza Khandan

von Shahram Najafi

۱۳۹۰ فروردین ۲۶, جمعه

Theodor Haecker Preisträgerin 2011


Die iranische Menschenrechtsaktivistin Shiva Nazar Ahari erhält im April 2011 den "Theodor Haecker Preis". Dieser internationale Menschenrechtspreis der Stadt Esslingen wird seit 1995 alle zwei Jahre im Gedenken an den Schriftsteller und Kulturkritiker Theodor Haecker vergeben.

"Esslingen - Sie kann den Haecker-Preis in Esslingen nicht selbst entgegennehmen. Wegen eines schwebenden Gerichtsverfahrens darf die Menschenrechtlerin Shiva Nazar Ahari den Iran nicht verlassen. Der Vorwurf: Propaganda gegen die iranische Regierung, geheime Verabredung zur Durchführung eines Verbrechens und Gotteslästerung. Das Urteil: sechs Jahre Gefängnis und 76 Peitschenhiebe. Die Tat: Blog- und Interneteinträge, die Gründung einer Initiative für die Menschenrechte, so die Organisation Reporter ohne Grenzen und so auch das Kulturreferat der Stadt Esslingen. Die Strafe ist noch nicht vollstreckt, weil Berufung eingelegt wurde."
Stuttgarter Zeitung vom 17.12.2010

۱۳۸۹ اسفند ۱۹, پنجشنبه

Dialog der geistigen Strömungen im Iran über die Frauenrechte im Islam“

Die "Eine Million Unterschriften-Kampagne gegen frauendiskriminierende Gesetze im Iran" (Sektion Deutschland) hat den Internationalen Frauentag zum Anlass genommen und am 5. März 2011 zur einer Veranstaltung mit dem Themenschwerpunkt „Frauenrechte im Islam“ in die Ruhr-Universität Bochum eingeladen. Gäste der Veranstaltung waren unter anderem der Islamwissenschaftler und ehemalige iranische Abgeordnete Hassan Youssefi Eshkevari und der Philosoph, Mohammad Reza Nikfar.

Zu Beginn sprach die Moderatorin des Abends, Shaghayegh Kamali, von den Absichten der Eine Million Unterschriften Kampagne und betonte, es sei wichtig, Männer in die Debatte einzubinden und mit ihnen zusammen zu arbeiten. Gleichberechtigung könne nicht erreicht werden, wenn man die Männer ausschließe, so Kamali.

Aktivisten der Eine Million Unterschriften Kampagne, Shahabaddin shikhi , Hamideh Nezami und Amir Rashidi, haben von der Entstehung ihres Männer-Komitees und ihren Erfahrungen aus dem Iran berichtet। Sheikhi und Rashidi thematisierten die Schwierigkeiten, die Männer als feministische Aktivisten bei ihrer Arbeit haben..

In seinem Vortrag über Islam und Frauenrechte wies Eshkevari darauf hin, dass dieses Thema eine der meist diskutierten Fragen bezüglich des Islams und der modernen Welt sei, allerdings wäre die diskriminierende Sichtweise auf Frauen generell ein Problem in der Menschheitsgeschichte gewesen und kein spezifisch islamisches Problem. Alle Religionen hätten Diskriminierungen gegenüber Frauen begünstigt, aber dies sei nicht ursprünglich in den Religionen verankert gewesen. Zeitliche und soziale Elemente beeinflussen jede Ideologie und man dürfe den historischen Verlauf nicht vergessen. Der Islam habe zur Zeit seiner Entstehung die Stellung der Frau und ihre rechtliche Lage verbessert.

Eshkevari betonte, dass man zwischen Islam und dem islamischen Recht unterscheiden müsse. Das islamische Recht sei erst im siebten Jahrhundert entstanden und viele Vorschriften, die Frauen benachteiligen, seien nicht im Koran verankert. Darüber hinaus gäbe es kein Konsens unter den Rechtsgelehrten und die Meinungen über die Frauenrechte seien sehr unterschiedlich.

Eshkevari sagte islamische Gesetze seien veränderbar und der Koran spreche von der Gleichheit der Menschen. Trotz rechtlicher Diskriminierungen seien Mann und Frau aus menschlicher Sicht im Koran gleich und kein Geschlecht habe einen höheren Stellenwert. Um Gerechtigkeit in einer Gesellschaft zu erreichen, seien sowohl Gesetze notwendig, als auch die vollziehende Gewalt, so Eshkevari. Er nannte es dogmatisch, die Scharia für das vollkommene Gesetz zu halten. Nicht die Scharia sei die Grundlage für Gesetze, sondern die Normen und Traditionen der Gesellschaft.

Im zweiten Vortrag nannte Mohammad Reza Nikfar den Islam, von dem Eshkevari spricht, einen alternativen Islam und lenkte die Aufmerksamkeit auf die Geschichte der Unterdrückung im Islam. Er nannte als Beispiel die rechtliche Lage von Sklavinnen, die auch als Konkubinen dienten, und sagte der Prophet Mohammed habe die Normen der damaligen Gesellschaft weitergeführt und die Frau nicht besser gestellt, sondern weiterhin die Polygamie und die Sklaverei beibehalten. Im Islam herrsche ein Komplex aus Diskriminierungen, der nie beseitigt worden ist. Besonders schwerwiegend sei die Benachteiligung der Frauen. In 1400 Jahren islamischer Geschichte sei nie die Tradition Mohammeds in Frage gestellt worden. Insofern könne man heute kaum von einem Missverständnis bezüglich der Frauenrechte im Islam sprechen.

Nikfar differenzierte zwischen zwei Ebenen, der Wahrheit und dem friedlichen Zusammenleben. Er betonte, dass man sich wahrscheinlich nie darüber einig werde, welche Version die Wahrheit sei, aber wichtiger seien das friedliche Zusammenleben und die Fortsetzung der Diskussionen. Nach den Vorträgen diskutierten Eshkevari und Nikfar weiter. Eshkevari bezeichnete das islamische Eherecht und Erbrecht als wichtige Reformen zur Zeit Mohammeds und stellte die Frage, ob der Islam reformierbar sei? Er selbst sei der Meinung, dass Reformen durch eine neue Interpretation der islamischen Quellen, zum Beispiel des Koran, möglich seien. Nikfar äußerte dagegen, so lange der Koran als strategischer Text und Machtelement zur Herrschaftssicherung diene, könne es keine Reformen geben. Denn eine neue Interpretation durch Intellektuelle könne zu blutigen Auseinandersetzungen führen, da sie als „Abtrünnige“ bezeichnet und wegen Beleidigung der Religion zum Tode verurteilt werden könnten. Nikfar betonte Reformen seien nur in einem säkularen System möglich, in dem Denker nicht bedroht würden.

Ein Bericht von Parisa Tonekaboni

۱۳۸۹ اسفند ۱۲, پنجشنبه

Friedliche soziale Aktivitäten und aggressive Reaktionen/ Wird Gewalt institutionalisiert?

Eine Reportage über die Situation der Aktivitäten der Kampagne in seinem vierten Gründungsjahr

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Die aggressiven Maßnahmen gegen FrauenrechtsaktivistInnen, MenschenrechtsaktivistInnen und Aktivisten sozialer und politischer Bewegungen, sowie gegen Journalisten haben schon seit einiger Zeit massiv zugenommen und nehmen weiterhin jedes Mal an Gewalt zu. Hierzu zählen inoffizielle Vorladungen, Verhaftungen, Gerichtsverhandlungen und unermässlich hohen Verurteilungen sowie vorschnelle Durchführung von Hinrichtungsurteilen.

AktivistInnen in der Frauenrechts-Kampagne sowie andere soziale Gruppen, sind ebenfalls von diesen Maßnahmen betroffen. Obwohl das Sammeln von Unterschriften laut einem früheren Gerichtsurteil kein Delikt ist, verurteilen heute viele Richter diese AktivistInnen aufgrund von Handlungen wie Mitgliedschaft in der Kampagne oder Sammeln von Unterschriften oder selbst deshalb, weil der Betroffene eine Erklärung der Kampagne unterschrieben hat. Beispiele hierzu sind der Urteilsvollzug gegen zwei FrauenrechtsaktivistInnen in Qom, wobei eine von ihnen (Fatemeh Masjedi) auf einer Reise verhaftet wurde.

Während FrauenrechtsaktivistInnen bisher mit Mindeststrafen und Haftstrafen auf Bewährung davonkamen, werden heute zunehmend Höchststrafen gegen sie verhängt. Zu diesen agressiven und erpresserischen Maßnahmen zählen solche Urteile wie 4 Jahre Gefängsstrafe für Kaveh Kermanshahi, 3 Jahre Gefängnisstrafe für Mahboubeh Karami sowie 4 Jahr Haft, Verbannung sowie Peitschenhiebe für Shiva Nazar Ahari und 9 ½ Jahre Gefängnisstrafe für Bahareh Hedayat. Zuvor war die Verteidigung des Angeklagten eine Aufgabe von Rechtsanwälten, heute werden selbst die Anwälte von Menschenrechtsaktivisten aus diesem Grunde angeklagt und festgenommen. Nasrin Sotoudeh ist eine Anwältin der Kampagne, die unerwartet zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt wurde.

Die Kampagne „1Million Unterschriften für Gleichberechtigung“ ist eine völlig soziale Organisation, die nur auf demokratischer Basis und mit demokratischen Mitteln arbeitet, wie zum Beispiel Unterschriftsaktionen, Zusammenarbeit von Angesicht zu Angesicht (keine Anynomitäten), und Aktivitäten auf horizontaler Ebene im Rahmen einer strukturierten und über Netzwerken verbundenen Organisation. Die Kampagne hat sich stets bemüht, mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und anderen sozialen Gruppen und Bewegungen Kontakt aufzunehmen und die Idee und die Forderung nach Gleichberechtigung in der Gesellschaft zu verbreiten. Und nun müssen diese AktvistInnen ihr menschliches und freiwilliges Engagment mit hohen Strafen wie Gefängnis oder Verbannung bezahlen und zu ungerechten Schuldsprüchen wie „Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation“ verurteilt werden. Diese Anklagen haben nach den Wahlen von 2009 eine neue Form angenommen und der Focus liegt nun nicht mehr nur auf die Aktivisten selbst sondern auf die Methoden der Organisation an sich. Selbst legale und soziale Aktionen wie das Sammeln von Unterschriften werden nicht mehr seitens der Regierung toleriert. Statt den Forderungen der FrauenrechtsaktivistInnen Gehör zu schenken, nehmen täglich die diskriminierenden Vorschläge und Maßnahmen gegen Frauen im Namen des Schutzes der Familie zu.

Was nun hier folgt ist eine Zusammenfassung über die Maßnahmen der Regierung, um eine weitere Zusammenarbeit der Aktivisten der Kampagne in ihren sozialen und gerechten Aktivitäten zu hindern.

Fatemeh Masjedi, 6 Monate Haft auf Bewährung, Festnahme in Qom

Maryam Bigdeli, sechs Monate Haft auf Bewährung

Am 28. Januar, 5 Monate nach dem 4. Jahrestag der Gründung der Kampagne, wurde Fatemeh Masjedi, eine der Aktivistinnen auf eine Reise nach Teheran von unbekannten Sicherheitskräften festgenommen. Ihre Festnahme erfolgte nach der ersten Gerichstermahnung zum Vollzug ihrer 6-monatigen Haftstrafe, obwohl laut dem Gesetz der Staat erst nach der dritten Ermahnung den Betroffenen festnehmen darf. Diese Festnahme erfolgte, während die Organisation für Menschenrechte in einem Brief an den Gerichtsvorsitzenden in Qom eine Revision des Urteils laut § 18 forderte.

Fatemeh Masjedi und Maryam Bigdeli, eine Frauenrechtsaktivistin in Qom, waren am 7. Mai 2009 verhaftet worden und wurden dann nach zwei Wochen gegen jeweils eine Kaution in Höhe von 20 Millionen Rial entlassen. Am 04. August 2010 fand eine Gerichtsverhandlung gegen diese beiden Aktivistinnen mit der Anklage der Propaganda gegen die Regierung und pro einer feministischen Gruppe (Kampagne) statt. Fatemeh Masjedi und Maryam Bigdeli wurden in dieser Verhandlung jeweils zu einer Haftstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verurteilt. Zudem wurde Fatemeh Masjedi zu einer Geldstrafe von zwei Millionen Rial und Maryam Bigdeli zu einer Geldstrafe von einer Million Rial verurteilt. In einer Revision wurden sie dann jeweils zu sechs Monaten Haft und einer Geldstrafe von zwei Millionen Rial für Fatameh Masjedi und einer Geldstrafe von einer Million Rial für Maryam Bigdeli verurteilt. In der Revision wurden die Verteidungungsreden der beiden Aktivistinnen nicht berücksichtigt; ausschlaggebend für die Milderung des Gerichtsurteils war lediglich, dass diese beiden keine Vorstrafen aufwiesen.

Zuvor wurden die Mitglieder der Kampagne im Revisionsverfahren im Hinblick darauf, dass Organisationen die Freiheit besitzen, Kritik an Gesetzen auszuüben und deren Änderung zu verlangen, freigesprochen und letztendlich waren zuvor keine der Mitglieder der Kampagne bestraft worden. Auf der anderen Seite betrafen die Aktivitäten dieser beiden Mitglieder aus dem islamischen Winkel die Frauenfrage. Der Unterschied zwischen diesem Urteil und den vorhergehenden Freisprechungen ist bemerkenswert. Zu diesen vorhergehenden Freisprechungen zählen das Gerichtsurteil für Parastou Elahyari, die nachdem sie zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden war, in Revision freigesprchen wurde sowie die Gerichtsverhandlungen von Nasim Khosravi und Raha Asgari Zadeh, welche beide in der Revision freigesprochen wurden.

Kaveh Kermanshahi, 5 Jahre Haftstrafe auf Bewährung, Kermanshah

Kaveh Kermanshahi, ein anderes Mitglied der Kampagne, Journalist und Menschenrechtsaktivist, wurde von Richter Moradi, der Vorsitzende des islamischen Gerichts von Kermanshah (Zweig 1) zu 5 Jahren Haft auf Bewährung im Gefängnis „Dieselabad“ der Stadt verurteilt. Er war zuvor in zwei anderen Gerichtsverfahren angeklagt worden und zwar zu Handlungen gegen die nationale Sicherheit aufgrund der Mitgliedschaft in der „Organisation zur Verteidigung der Menschenrechte in Kurdistan“ und zu Propaganda gegen die Regierung durch Veröffentlichungen von Berichten und Reportagen und Interviews, sowie Kontaktaufnahme zu Familien von politisch Ermordeten nach den Wahlen.

In diesem Urteil, der am 30. Januar 2010 ihm mündlich, also ohne eine schriftliche Bestätigung, mitgeteilt wurde, wurde im Hinblick auf die Paragraphen 499 und 500 des Strafgesetzbuches die Höchststrafe über diesen kurdischen Aktivisten verhängt. Zudem wurden sowohl sein Reiseausweis als auch einige seiner persönlichen Dokumente und Unterlagen sowie einige persönliche Sachen als Deliktmittel beschlagnahmt, als da wären Laptop, die Festplatte seines Computers, sein Handy, sein Fotokamera und sein Drucker.

Kaveh Kermanshahi war am 03. Februar 2010 in Kermanshah festgenommen worden und nach einem 4-monatigen Haft im Gefängnis des Nachrichtendienstes dieser Stadt am 23. Mai 2010 gegen eine Kaution in Höhe von 100 Millionen Tooman freigelassen worden. Er war während seiner Haft unter Druck gesetzt worden, ein Geständnis zur Spionage abzulegen und ein Fernsehinterview zu führen, die ersten 80 Tagen seiner Festnahme verbrachte er in Isolationshaft und die letzte Woche davon war er in Hungerstreik getreten.

Mahboubeh Karami, 3 Jahre Gefängnisstrafe auf Bewährung, Teheran

Mahboubeh Karami, ein anderes Mitglied der Kampagne und Menschenrechtsaktivistin, wurde in Abteilung 54 des Revisiongerichtes vom Richter Movahed zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Karami war zuvor im Gericht in Abteilung 26 von Richter Pirabasi aufgrund von Aktivitäten im Bereich der Menschenrechte zu vier Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Karami war am 02.März 2010 bei einer Hausdurchsuchung von Sicherheitskräften in ihrer Wohnung festgenommen worden.

Dabei muss beachtet werden, dass die Hausdurchsuchung aufgrund eines Durchsuchungsbefehls von 24.Februar 2010 erfolgte und die Anklage hierbei Krawalle und Teilnahme an Versammlungen genannt wurde; dabei hatte Mahboubeh Karami das letzte gesamte Jahr nach dem Tod ihrer Mutter ihren kranken Vater gepflegt.

Mahboubeh Karami war zuvor insgesamt 5Mal festgenommen worden. Das erste und zweite Mal war es in Zusammenhang mit den Unruhen von 9. Juli, das dritte Mal am 13.Juni 2009 wgen Aktionen gegen die nationale Sicherheit, wobei sie nach 70 Tagen freigelassen wurde. Das vierte Mal, am 26. März 2009, wurde sie zusammen mit weiteren 11 Mitgliedern und den Müttern für Frieden festgenommen, als diese vorhatten die Familie von Zahra Baniyaghoub zu besuchen. Die Anklage lautete hierbei Störungen der allgemeinen Ordnung; sie wurde nach 13 Tagen entlassen. In all den Fällen war sie freigesprochen worden.

Somayeh Farid, zwei Jahre Haft auf Bewährung, Karaj

Somayeh Farid, ein anderes Mitglied der Kampagne und Mitglied der Organisation der Studierten Irans wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil wurde in Abteilung 28 des Revolutionsgerichts unter Führung von Richter Moghayeseh verkündet.

Sie hatte Mitte März letzten Jahres in Angelegenheiten ihres verhafteten Ehemanns das Evin-Gefängnis aufgesucht, wo sie festgenommen wurde und nach ein paar Tagen gegen eine Kaution in Höhe von 30 Millionen Tooman freigelassen wurde.

Navid Mohebbi, drei Jahre Haft auf Bewährung/ Amol

Navid Mohebbi, ein 18 jähriges Mitglied der Kampagne und Blogger wurde am 18. September 2010 von Sicherheitskräften in seinem Elternhaus in der Stadt Amol unter Schlägen und Drohungen verhaftet. Er wurde im Januar 2011 nach drei Monaten aus der Haft entlassen. Im Gericht wurden gegen ihn unterschiedliche Anklagen wie Aktionen gegen die nationale Sicherheit, Propaganda gegen das Regime, Mitgliedschaft in der Kampagne „1Million Unterschriften für Gleichberechtigung“ etc. erhoben und er wurde zu 3 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Er war ferner einmal bei einer Veranstaltung zum 8.März 2008, damals noch Gymnasialschüler, von den Sicherheitskräften vorgeladen worden und hatte damals unter Schlägen und Drohungen eine Verwarnung bekommen.

Nasrin Sotuodeh, Anwältin in Menschenrechtsangelegenheiten und eine Anwältin der Kampagne, 11 Jahre Haft

Nasrin Sotoodeh wurde am 30. August 2010 nach einer Hausduchsuchung und Verwarnung wegen „Versammlung und Organisation zum Zweck der Störung der nationalen Sicherheit und Propaganda gegen das Regime“, zum Gericht von Evin vorgeladen. Sie wurde am 4. September 2010 aufgrund von „Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit“ in Iran festgenommen. Im Gefängnis unternahm sie als Protest gegen die illegale Vorgehensweise ihrer Verhaftung und ihren Haftbedingungen einen langfristigen Hungerstreik.

Nasrin Sotoudeh war zuvor aufgrund ihrer Aktivitäten als Anwältin mehrmals bedroht worden.

Sotoudeh wurde von der Abteilung 26 des Revolutionsgerichts unter Führung des Richters Pirabasi wegen Propaganda gegen das Regime und Unternehmungen gegen die nationale Sicherheit zu 11 Jahren Haft auf Bewährung, 20 Jahren Ausreiseverbot und 20 Jahren Entzug der Anwaltserlaubnis verurteilt.

Zuvor wurden die meisten Mitglieder der Kampagne unter dem Vorwand von Unterschrifenaktionen und der Zusammenarbeit mit der Kampagne festgenommen und die Urteile erstreckten sich von Freispruch bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe. Manche der Aktivisten, die neben der Kampagne in anderen Organisationen tätig waren, wurden erst im Laufe des Verhörs über die Aktivitäten der Kampagne ausgefragt. Tatsächlich wurde die Mitgliedschaft in der Kampagne als ein zusätzlicher Hebel des Verhörs genutzt.

Die Festnahmen im Jahr 2009 /2010

Im März 2009 wurden 12 Frauenrechtsaktivistinnen, von denen 10 Mitglieder der Kampagne waren, während des Besuchs der Familie der ermordeten Zahra Baniyaghoub festgenommen. Zu den genannten Anschuldigungen gehörten Unternehmungen gegen die nationale Sicherheit durch Versammlungen.

Khadijeh Moghaddam, Ali Abdi, Mahboubeh Karami, Mohammad Shoorab, Amir Rashidi, Delaram Ali, Arash Nasiri Eghbali, Leyla Nazari, Farkhondeh Ehtesaabiyan und Bahara Behravan gehörten zu den Mitgliedern der Kampagne, die hierbei verhaftet wurden und nach ein paar Tagen gegen Kaution entlassen wurden.

Maryam Maalek hatte nach einer schriftlichen Vorladung am 25. April 2009 die Sicherheitspolizei (Abteilung 14) aufgesucht und wurde nach ein paar Stunden Verhör zum Revolutionsgericht und anschließend zum Gefängnis gebracht. Die Sicherheitskräfte hatten am 22. März 2009 das Haus ihres Vaters durchsucht und dabei ihr Computer, ihre Bücher, CDs sowie Unterschrifenlisten und Broschüren der Kampagne beschlagnahmt. Ihr Handy wurde zudem am 8. März von den Sicherheitskräften beschlagnahmt. Diese Aktivistin wurde nach 5 Tagen Haft in unterschiedlichen Gefängnissen, darunter das Evin-Gefängnis (Allgemeiner Saal und Saal 209) gegen eine Kaution von 20 Million Tooman entlassen.

Pooria Pooshtareh, Nikzad Zangeneh, Taha Valizadeh, Kaveh Mozafari und Amir Yaghoubali gehören zu den Mitgliedern, die am 1. Mai 2009 während der Versammlung zu Arbeiterrechten verhaftet wurden. Jelveh Javaheri wurde nach ihnen in ihrem Haus festgenommen. Die Sicherheitskräfte durchsuchten nach Festnahme ihres Ehemanns Kaveh Mozafari auf der ganannten Versammlung ihr Haus und verhafteten dabei Jelveh Javaheri ebenfalls und brachten sie zum Evin-Gefängnis. Ihre Anklage lautete „Unternehmungen gegen die nationale Sicherheit durch Migliedschaft in der Kampagne 1Million Unterschriften für Gleichberechtigung sowie Versammlung und Verschwörung“. Jelveh Javaheri wurde am 07. Mai 2009 gegen eine Kaution von 100 Millionen Tooman aus dem Evin-Gefängnis freigelassen. Sie war 16 Tage lang in Saal 209 des Evin-Gefängnisses und die restliche Zeit im allgemeinen Saal des Gefängnisses.

Narges Mohammadi, eine Unterstützerin der Kampagne und Menschrechtsaktivistin wurde am 10. Juni 2009 von der Sicherheitspolizei nach einer Hausdurchsuchung verhaftet. Sie wurde am 2.Juli 2009 gegen eine Kaution von 50 Millionen Tooman aus dem Gefängnis entlassen. Danach war sie aufgrund der durch die Haftbedingungen entstandenen psychischen Traumata für ein Monat im Krankenhaus stationiert. Sie befindet sich nach der Freilassung immer noch in einem schlechten körperlichen und seelischen Zustand.

Shiva Nazar Ahari, Reporterin für Menschenrechte und Mitglied der Kampagne wurde am 14. Juni 2009 festgenommen und nach 100 Tagen am 23. September 2009 gegen eine Kaution von 200 Millionen Tooman freigelassen. Sie wurde dann am 20. Dezember 2009, als sie auf dem Weg nach Qom war, wo sie an dem Trauerfeier von Ayatollah Montazeri teilnehmen wollte, duch Mitarbeiter des Informationsdienstes festgenommen und nach ca. 6 Monaten am 12. September 2010 gegen eine Kaution von 500 Millionen Tooman freigelassen. Sie war im Gerichtsverfahren zunächst als Ungeläubige angeklagt und nachdem die Anklage fallengelassen worden war, zu 4 Jahren Gefängnisstrafe auf Bewährung, Verbannung nach Gefängnis von Karaj und 74 Peitschenhieben verurteilt worden.

Zhila Baniyaghoub, Journalistin und Frauenrechtsaktivistin, wurde am 20. Juni 2009 zusammen mit ihrem Ehemann Bahman Amooyi, der ebenfalls ein Journalist ist, in ihrer Wohnung festgenommen. Sie wurde am 19. August 2009 gegen eine Kaution von 200 Millionen Toman freigelassen. Das Revolutionsgericht verurteilte sie zu einem Jahr Gefängnisstrafe auf Bewährung und 30 Jahre Berufsverbot als Journalistin.

Mehrnoush Etemad, ein Mitglied der Kampagne, wurde am 23. November 2009 in ihrer Wohnung verhaftet. Bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmten die Sicherheitskräfte Unterschriftenlisten, Bücher, Broschüren und die Festplatte ihres Computers. Sie wurde am 28. November 2009 gegen Kaution freigelassen. Etemadi war zuvor mehrmals telefonisch bedroht worden. Zunächst lauteten die Anschuldigungen gegen sie Propaganda gegen die Regierung und Unternehmungen gegen die nationale Sicherheit. Später wurde sie jedoch von der Anschuldigung der Unternehmungen gegen die nationale Sicherheit freigesprochen; zu der Anklage der Propaganda gegen die Regierung findet am 14. Februar 2011 ein Gerichtsverfahren statt.

Hayedeh Tabesh war ein anderes Mitglied der Kampagne, die am 5. Dezember 2009 verhaftet worden war und nach drei Tagen gegen Kaution freigelassen wurde.

Somayeh Rashidi, ein Mitglied der Kampagne und Studentenaktivistin wurde am 20. Dezemer 2009 beim Erscheinen im Revolutionsgericht festgenommen. Sie wurde am 25. Februar 2010 nach 65 Tagen aus dem Evin-Gefängnis freigelassen. Somayeh Rasidi darf seitdem aufgrund ihrer Menschenrechts- und Frauenrechtsaktivitäten nicht mehr weiterstudieren und ihr wird das Recht auf Bildungsfreiheit verwehrt.

Mansoureh Shojai, eine Frauenrechtsaktivistin, Mitglied der Kampagne und Vorsitzende der Website www.feministschool.com wurde am 28. Dezember 2009 in ihrer Wohnung festgenommen und nach einem Monat Haft gegen eine Kaution von 250 Millionen Toman freigelassen.

Bahareh Hedayat, Studentenaktivistin und Frauenrechtsaktivistin wurde am 10. Januar 2010 festgenommen und im Revolutionsgericht Abteilung 28 durch den Richter Moghayeseh zu 9 ½ Jahren Gefängnisstrafe verurteilt. Am 02. Februar 2010 wurde sie erneut ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Gesetze und ohne Beisein von ihrem Anwalt verurteilt. In diesem Prozess wurde von ihr verlangt, dass sie ihre aus dem Gefängnis herausgeschmuggelten und veröffentlichten Artikeln widerrufen soll und gegen die Herausgeber Anklage erheben soll; im Falle einer Zusammenarbeit, so wurde ihr versprochen, würden alle Anschuldigungen gegen sie fallengelassen und die Akte gegen sie würde geschlossen werden.

Parisa Kakai, Reporterin für Menschenrechte und Mitglied der Kampagne wurde am 1. Januar 2010 verhaftet und am 17. Februar 2010 freigelassen. Sie war vom Revolutionsgericht Abteilung 26 wegen „Versammlung und Verschwörung zur Störung der nationalen Sicherheit“ zu 5 Jahren Haft und wegen „Propaganda gegen die Regierung“ zu einem Jahr Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Mahsa Jazini, Mitglied der Kampagne und Journalistin, wurde am 7. Februar 2010 festgenommen. Die Sicherheitskräfte nannten ihr bei der Hausdurchsuchung als Festnahmegrund, dass sie Feministin sei. Sie wurde am 1. März 2010 gegen eine Kaution von 100 Millionen Tooman freigelassen.

Maryam Ghanbari, Rechtsanwältin und Mitglied der Kampagne, wurde am 8. Februar 2010 nach einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme persönlicher Sachen festgenommen. Sie wurde am 28.02.2010 gegen eine Kaution von 50 Millionen Tooman freigelassen.

Farnaz Kamali, Maryam Ameri und Rahele Asgarizadeh gehören ebenfalls zu Mitgliedern der Kampagne, die nach den Ereignissen nach den Wahlen 2009 festgenommen wurden und die über ihre Aktivitäten bei der Kampagne verhört wurden.

Andere Methoden der Erpressung seit der Gründung der Kampagne

Vorladung und Hausdurchsuchung

Inoffizielle Vorladungen und Hausdurchsuchungen gehören zu Erpressungsmethoden, die die Mitglieder des Kampagne über sich ergehen lassen müssen.

Zu Mitgliedern, deren persönliche Sachen- wie zum Beispiel Computer und Unterlagen- bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmt wurden, gehören Parastou Elhiyari, Sousan Tahmasbi, Nafiseh Azad, Maryam Malek, Fereshteh Shirazi, Jelveh Javaheri und Kaveh Mozafari und Somayeh Rashidi. Najmeh Zare, Behnaz Shekayar und Nasrin Foroohmand wurden aufgrund von Versammlungen der Kampagne in ihrer Wohnung vorgeladen und verhört.

Khadijeh Moghadam, Jelveh Javaheri, Kaveh Mozafari, Maryam Malek, Ayda Saadat und Elnaz Ansari, Parisa Kakai und andere Mitglieder wurden im November 2010 vorgeladen und zu ihren Aktivitäten in der Kampagne verhört.

Ferner wurden auch die Mitglieder in anderen Städten wie in Isfahan, Shiraz, Kermanshah, Anzali, Rasht und Hamedan vorgeladen und verhört.

Ronak Safarzadeh, Hana Abdi und Zeynab Bayzdi sind drei Frauenrechtsaktivistinnen in Kurdistan, denen neben ihrer Aktivität in der Kampagne auch andere Anschuldigungen vorgeworfen werden. Hana Abdi, die nach Ronak und mit Anschuldigungen ähnlich der ihrer festgenommen wurde, wurde im März 2009 nach 18 Monaten Haft entlassen.

Navid Mohebbi und Fereshteh Shirazi, Mitglieder der Kampagne in Amol und Hayedeh Tabesh in Isafahan wurden wegen ihrer Aktivitäten vorgeladen und verhört.

Druck auf Familien der Mitglieder der Kampagne

Aggressives Verhalten gegenüber den Familien der Kampagne ist ein weiteres angewendetes Druckmittel. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Verhaftung der Schwester Shirin Ebadis (eine der Gründerinnen des Kampagne) hinweisen, ferner die Verhaftung von Reza Khandan (Ehemann von Nasrin Sotoodeh) und aggressives Verhalten gegenüber dem Ehemann von Nafiseh Azad und der Familie von Navid Mohebbi. Ferner werden die Familien immer wieder bedroht, um die Nachrichten nicht an die Öffentlichkeit weiterzugeben.

Ausreiseverbot

Neben den Verhaftungen und Urteilsvollzügen wurden einige Mitglieder bisher am Ausreisen verhindert.

Parwin Ardalan, Talat Taghinia, Mansoureh Shojayi, Farnaz Seyfi, Nasrin Sotoudeh, Sousan Tahmasbi, Mehrnoush Etemadi, Haydeh Tabesh, Gina Modares Gorji sind Aktivistinnen, deren Reisepässe jeweils beschlagnahmt wurde, wobei ihr Ausreiseverbot jedoch nicht begründet wurde. Später wurde einigen von ihnen der Reisepass wieder ausgehändigt und das Ausreiseverbot aufgehoben.

Nun folgt eine Zusammenfassung über den letzten Stand der Gerichtsakten von Mitgliedern der Kampagne, denen konkret die Mitgliedschaft vorgeworfen wird.

Viele von ihnen, im Laufe der letzten 4 Jahre aufgrund anderer Aktivitäten verhaftet und verhört, waren auch in Bezug der Kampagne ausgefragt und unter Druck gesetzt worden.

Die Gerichtsurteile der letzten Jahre

Amir Yaghoubali wurde in Revision zu einem Jahr Gefängnisstrafe auf Bewährung (für die folgenden 4 Jahre) verurteilt, ferner muss er sich alle 4 Monate beim Informationsministerium (Geheimdienst) vorstellen.

Ehteram Shadfar wurde in letzter Instanz zu 6 Monaten Haft auf Bewährung (für die folgenden 2 Jahre) verurteilt.

Parwin Ardalan, Maryam Hosseinkhah, Nahid Keshavarz und Jelveh Javaheri wurden in der Revision zu sechs Monaten Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt.

Parastoo Ellahyari wurde in der Revision freigesprochen.

Nasim Khosravi und Raha Asgarizadeh wurden freigesprochen.

Nasim Sarabandizadeh und Fatemeh Dahdashti wurden zu sechs Monaten Haft verurteilt, warten jedoch noch auf die Revision.

Nafiseh Azad wurde- nach einem Urteil von 1 Jahr Gefängnisstrafe- in der Revision freigesprochen.

Nahid Keshavarz wurde - nach einem Urteil von 1 Jahr Gefängnisstrafe auf Bewährung- und Sara Imanian -nach einem Urteil von 1 und ½ Jahren Gefängnisstrafe auf Bewährung- in der Revison freigesprochen.

Die Akten anderer Mitglieder sind noch offen und sie warten noch auf die Gerichtssitzung bzw. Gerichtsurteil.

Informationen über die Sicherheitssituation der Kampagne in den letzten Jahren können Sie unter folgenden Websites nachlesen:

http://www.1millionchange.info/spip.php?article5037

http://www.1millionchange.info/spip.php?article5037

Autor : Hamideh Nezami

Die übersetzer: Mehrnoush Gh